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Wichtige Formalitäten

Welche Informationen brauchen wir von Ihnen?
Hier einige wichtige Formalitäten, die unbedingt beachtet werden müssen!
Der Verstorbene darf nämlich erst dann von Deutschland in die Niederlande gebracht werden, wenn alle Papiere in Ordnung sind:

Kontakt
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Gesundheitsamt und Standesamt

  • Das Gesundheitsamt muss eine zweite Leichenschau ausführen, mit dem Papieren des Krankenhauses oder Ort wo Ihre Geliebte verstorben ist sowie Sterbepapieren eines Arztes)
  • Beim Standesamt muss eine Kopie des Leichenpasses sowie zudem auch die Sterbeurkunde abgegeben werden

Zwei Tage

Hierfür benötigen wir in der Regel zwei Tage (Sonn-und Feiertage sind zu berücksichtigen). Diese beiden Tage muss der Verstorbene dann noch in Deutschland verbleiben.

„Bestattungsservice Van der Laan“ steht Ihnen bei der Einhaltung aller Vorschriften sowie der Beschaffung der Dokumente jederzeit zur Seite. Hierbei berücksichtigen wir die Öffnungszeiten der zuständigen Behörden und Institutionen.

Informationen zum Verstorbenen

Wir kümmern uns gerne für Sie um die oben genannten Dokumente bei den zuständigen Behörden, wenn wir von Ihnen die folgenden Informationen zum Verstorbenen erhalten:

- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Stammbuch

Gegebenenfalls:

- Hochzeitsbuch (Original), wie dieses an die
zuständige Stelle gelangt, klären wir in
Absprache mit den nächsten Angehörigen.
- Letzter Beruf
- Kinder (minderjährige und erwachsene)
- Religion
- Name und Anschrift sowie
- Personalausweiskopie des Auftraggebers

In einigen Fällen nehmen wir Kontakt zu einem Partner-Bestatter in Deutschland auf. So können manche Angelegenheiten schneller und effizienter geregelt werden. Manchmal kooperieren wir auch mit einem Bestattungsinstitut, bei dem der Verstorbene vorübergehend untergebracht werden kann.

Aufgrund der Entfernung und der im Voraus zu begleichenden Gebühren, bitten wir Sie um eine Vorauszahlung.

Wir treffen mit Ihnen eine Vereinbarung, in der alle getroffenen Absprachen festgehalten werden.